Die Auslandskrankenversicherung ist die perfekte Wahl, um die Kosten für medizinische Versorgung während eines Auslandsaufenthalts zu übernehmen. Darüber hinaus deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, die ansonsten von dir selbst getragen werden müssten.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, tritt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr in Kraft.
Diese Versicherung übernimmt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest zahlen müssen, falls du dich umentscheidest oder unerwartete Gründe wie Krankheit dazu führen, dass du deine gebuchte Reise stornieren musst.
Ähnlich wie bei der Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringlichen Stornierungsgründen. Ein Abbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast, hilft dir diese Versicherung dabei, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Schäden im Urlaub führen, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Bei Streitigkeiten im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Prozesskosten sowie Gebühren werden von ihr übernommen, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Bei Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfestellungen. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder sogar Krankenbesuche und vieles mehr.
6,90 €
Mit diesem Ordner kannst du alle Versicherungsdokumente sicher aufbewahren.
8,95 €
Egal ob mit dem Auto, Wohnmobil oder doch per Flugzeug: Jede Reise bietet ihre…
Versicherung ja oder nein? Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Reisen ins Ausland eine nicht zu…